Schutzstatus und Genehmigung

Schutzstatus

Es gibt viele Gerüchte, Mutmaßungen und falsches Wissen was den Schutzstatus der Boa Constrictor Arten betrifft.

Grundsätzlich sind diese Tiere laut dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt. Anhang B dieses Abkommens besagt, dass die Tiere nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind und somit nicht meldepflichtig sind. Dennoch braucht man einen Herkunftsnachweis für diese Tiere. Dieser MUSS vorhanden sein.

Als uns bekannnte einzige Melde- UND Nachweispflichtige Unterart ist die Boa c. occidentalis.

Genehmigungsverfahren Gefahrtiere

Was auch viele mit diesem Schutzstatus verwechseln ist die Listung der Boa constrictor unter den Gefahrtieren.
Leider sind diese Listen sehr willkürlich und nicht nur von Bundesland zu Bundesland verschieden,es kann auch jede Gemeinde oder Stadt seine eigenen Verordnungen erlassen.

Deshalb informiert euch einfach bei de Stadt oder Gemeinde nach dieser Liste der Gefahrtiere und lasst es euch wenn möglich schriftlich geben.

Sollten die Tiere gelistet sein, bedarf es meistens einer Genehmigung. Auch diese zu erhalten ist wieder unterschiedlich. Deshalb können wir diesbezüglich einfach keine klare Aussage treffen. Was wir sagen können wie es in Leipzig ausschaut. Das beschreiben wir euch im nächsten Absatz.

Stadt Leipzig
In Leipzig sind Boa-Arten Genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung müsst ihr über das Ordnungsamt Abteilung Gefahrenabwehrrecht beantragen.

Kontakt zur Behörde könnt ihr über folgenden Link aufnehmen (Leipzig-Gefahrenabwehrrecht)

Fazit: Boa Constrictor Arten sind geschützt und nachweispflichtig!

  • Boa constrictor occidentalis bildet die Ausnahme mit dem Zusatz dass sie bei der Naturschutzbehörde auch meldepflichtig ist!
  • Wie die Gefahrtierverordnung in eurer Gemeinde ist, müsst ihr leider selbst rausfinden.

Wir würden gerne mal eine Liste erstellen wie es in welchen Gemeinden zugeht und verfahren wird.
Über Zuschriften von euch würden wir uns diesbezüglich sehr freuen. (Kontakt)